Finanzmarktregulierung

ZULASSUNG UND ERLAUBNIS

Wer in Deutschland in erlaubnispflichtiger Weise Bank- oder Versicherungsgeschäfte betreiben, Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste erbringen oder Investmentvermögen verwalten will, bedarf zuvor einer schriftlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis erteilt die BaFin, mit Ausnahme der Erlaubnis für Einlagenkreditinstitute, für die die Europäische Zentralbank (EZB) zuständig ist.

Die Voraussetzungen für die Erlaubnispflicht und für das Erlaubnisverfahren sind im Kreditwesengesetz (KWG), Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt.

Die WINBRIDGE Asset Management GmbH ist im Besitz einer Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG Finanzportfolioverwaltung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und untersteht deren Aufsicht.

ANSCHRIFT DER ZUSTÄNDIGEN AUFSICHTSBEHÖRDE

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, DE-53117 Bonn
Marie-Curie-Straße 24-28, DE-60439 Frankfurt am Main